Nach erfolgreicher Abschlussprüfung bist Du als „staatlich geprüfte/r Kosmetiker/in“ berechtigt, kosmetische Behandlungen durchzuführen. Dazu gehören die pflegende und dekorative Kosmetik, Ganzkörperbehandlungen, Hautanalysen, Beratung bei Hautproblemen, kosmetische Massagen, apparative Kosmetik, Hand- und Fußpflege sowie gesundheitsorientierte Gymnastik.
Die beruflichen Möglichkeiten:
Fachkraft in ...
- Kosmetikinstituten
- Drogerien
- Parfümerien
- Apotheken
- Facharztpraxen/Hautkliniken
- Kosmetikindustrie
- Wellness-Einrichtungen bzw. Schönheitsfarmen
- Kureinrichtungen für Ganzheitskosmetik
- Hand- und Fußpflege
- Alten- und Pflegeheimen
- Einrichtungen auf Kreuzfahrtschiffen
- einem eigenen Kosmetikstudio (selbstständig)
Mit Zusatzqualifikationen wie z. B. in Visagistik und Hairstylistik erhöhen sich die Chancen auf spannende Engagements im Bereich Film, Fernsehen und Theater.